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Verschreibungspflichtige Medikamente liefern wir immer portofrei!

Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung wir gesetzlich verpflichtet sind.

Unter anderem ist uns ein Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten nur erlaubt, wenn Sie uns vorher das Rezept im Original zukommen lassen (z.B. über den Postweg). Das Porto für die Zusendung des Rezeptes übernehmen wir für Sie.

Unabhängig vom Versand können Sie ihre Medikamente aber auch einfach nur vorbestellen und später persönlich abholen.

Senden Sie uns ein Kassenrezept zu, so übernehmen wir für Sie die Versandkosten, wenn mindestens ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet ist. Eine eventuelle Zuzahlung können wir Ihnen erst nach Erhalt des Originalrezeptes mitteilen.

Bei einem Privatrezept: Wir übernehmen die Versandkosten für Sie, wenn auf dem Privatrezept mindestens ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet ist.

* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).