Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Colecalciferol | 0,0125 mg |
Hilfsstoff Magnesium stearat | + |
Hilfsstoff Maisstärke | + |
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + |
Hilfsstoff Saccharin natrium-2-Wasser | + |
Hilfsstoff Vanillin | + |
Hilfsstoff Sojaöl, raffiniert | + |
Hilfsstoff DL-α-Tocopherol | + |
Wirkstoff Colecalciferol | 500 Internationale Einheiten |
Wirkstoff Natriumfluorid | 0,553 mg |
Wirkstoff Fluorid-Ion | 0,25 mg |
Hilfsstoff Lactose-1-Wasser | + |
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
Hilfsstoff Crospovidon | + |
Hilfsstoff Gelatine vom Rind | + |
Hilfsstoff Saccharose | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Säuglinge und Kleinkinder bis 1 Jahr | vorzugsweise abends | 1 Tablette | 1-mal täglich |
Achten Sie darauf, dass bei Kindern nicht zusätzlich eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet wird.
Berücksichtigen Sie bitte die zusätzliche Fluoridzufuhr aus Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln bei der Dosierung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arzt oder Apotheker.
Indikation:
Zur Vorbeugung gegen Rachitis und Karies bei Säuglingen und Kleinkindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
- Bei früh- und mangelgeborenen Säuglingen sollte die Kariesprophylaxe durch systemische Fluoridzufuhr erst nach Erreichen eines Körpergewichtes von 3000 g und bei normaler körperlicher Entwicklung einsetzen.
- Bei schweren, das Wachstum beeinträchtigenden chronischen Erkrankungen ist über die Fluoridprophylaxe im Einzelfall zu entscheiden.
- Wenn das zur Ernährung des Säuglings oder Kleinkinds verwendete Wasser (Trink-, Tafel- oder Mineralwasser) einen Fluoridgehalt von mehr als 0,3 mg/l aufweist, sind Fluoridgaben entbehrlich.
- Bei Verwendung mit Vitamin D3 angereicherter Milch ist die Zugabe von Vitamin D3 eventuell nicht erforderlich.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).