RETTERSPITZ Wasser äußerlich
Abb. ähnlich.
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RETTERSPITZ Wasser äußerlich (1 l)

PZN: 1493306
Darreichung: Flüssigkeit
Menge: 1 l

Hersteller: Retterspitz GmbH & Co. KG

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Indikation:
Zweckbestimmung Zur unterstützenden physikalischen Therapie: - bei schmerzhaften Schwellungszuständen nach endoprothetischer und gefäßprothetischer Versorgung - bei Verletzungsfolgen, u.a. Bänderdehnungen, Zerrung der vorderen Oberschenkelmuskulatur, Distorsion - bei Entzündungen z.B. nach Gefäßentfernungen - bei Fieber - nach operativer Versorgung bei Frakturen des Ober- bzw. Unterschenkels, welche osteosynthetisch versorgt wurden, bei Weichteileingriffen an der Schulter, Amputationen, Revisionseingriffen nach Komplikationen - zur Regeneration nach Sportverletzungen - bei chronischer Polyarthritis, aktivierter Arthose, weichteilrheumatischem Schmerzsyndrom, Fibromyalgiesyndrom, Hämatomen, Schwellungszuständen an den Gelenken - Mastitis und Milchstau - für die Wundheilung, auch bei entzündlichen und chronischen Wunden wie Ulcus cruris.

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).