PRIORIN Kapseln
Abb. ähnlich.
-25% **

PRIORIN Kapseln (120 St)

PZN: 4002065
Darreichung: Kapseln
Menge: 120 St (94 g)

Hersteller: Bayer Vital GmbH Geschäftsbereich Selbstmedikation

Jetzt nur

36,85 

€ 392,02 / 1kg

statt 48,99 € (Sie sparen: 12,14 € **)

verfügbar

Zurück

PRIORIN Neu Kapseln

Packungsinhalt: 120 Kapseln

PRIORIN® unterstützt die Haarwurzel von innen mit wichtigen Mikronährstoffen aus Hirseextrakt und Weizenkeimöl.

PRIORIN® hat bei hormonell erblich bedingten Haarwachstumsstörungen und Haarausfall der Frau (androgenetische Alopezie) einen günstigen ernährungsphysiologischen Einfluss auf die Haarwurzel und kann zu gesundem Haarwachstum beitragen.

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).