PZN: 7243668
Darreichung: Kombipackung
Menge: 1 P
Hersteller: Bayer Vital GmbH
Priorin 12 Wochenkur
bestehend aus 2 x 120 Priorin Kapseln und 1 GRATIS 30 Priorin Kapseln
Ob kurz und glatt oder lang und gelockt: Volles, kräftiges und glänzendes Haar unterstreicht nicht nur die Persönlichkeit eines Menschen, sondern ist auch Ausdruck des Wohlbefindens. Glanzloses, stumpfes und dünner werdendes Haar bis hin zum Haarausfall kann ein Zeichen dafür sein, dass die Haarwurzel nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt wird.
Die häufigste Ursache für dünner werdendes Haar bis hin zum Haarausfall bei Frauen ist der hormonell erblich bedingte Haarausfall, die sog. androgenetische Alopezie der Frau. Dabei wird die Haarwurzel nicht ausreichend mit den Nährstoffen versorgt, die zur Bildung eines gesunden Haares wichtig sind.
Priorin versorgt die Haarwurzel mit wichtigen Mikronährstoffen bei androgenetischer Alopezie. So bereitet Priorin wieder den Grund für gesundes Haar. Priorin wirkt auf der Basis natürlicher Inhaltsstoffe der Hirse in Kombination mit dem essentiellen Vitamin B5 (Pantothensäure) und dem Eiweißbaustein L-Cystin.
Anwendungsgebiet:
dient der diätetischen Behandlung von hormonell erblich bedingten Haarwachstumsstörungen und Haarausfall bei Frauen (androgenetische Alopezie).
Anwendung/Dosierung:
Priorin sollte über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig angewendet werden. Dieser Zeitraum ist notwendig, da der Prozess des Haarwachstums sehr langsam verläuft. Das Haar wächst nur etwa 1 cm im Monat.
Bei Haarausfall: In den ersten 3 Monaten morgens 2 Kapseln und abends 1 Kapsel unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Für eine nachhaltige Behandlung ist dann meist anschließend 1 Kapsel pro Tag ausreichend.
Bei leichteren Haarwachstumsstörungen: Einmal täglich 1 Kapsel Priorin unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
Bei später wieder auftretenden Haarwachstumsstörungen kann die Behandlung mit täglich 3 Kapseln Priorin wiederholt werden.
Inhaltsstoffe:
1 Kapsel enthält:
Hirseextrakt 140 mg, Weizenkeimöl 271 mg, Pantothensäure 9 mg, L-Cystin 2 mg.
Zutaten pro 100 g:
Weizenkeimöl ; Gelatine (Schweine- und Rindergelantine); wässriger Hirseextrakt (9,7 g); öliger Hirseextrakt (8,2 mg), Feuchthaltemittel: Glycerin, Trennmittel Bienenwachs, gelb; Feuchthaltemittel: Sorbit; Emulgator: Sojalecithin; Calcium-D-pantothenat (1,28 g);Trennmittel: Magnesiumoxid; Farbstoffe: Eisenoxide und Eisenhydroxide, Titandioxid; L-Cystin (0,26 g); Aroma.
Aufgrund der besonderen Ernährungserfordernisse im speziellen Anwendungsbereich ist der Gehalt an Pantothensäure erhöht.
Glutenfrei
Hinweise:
Priorin ist als ergänzende bilanzierte Diät unter ärztlicher Aufsicht zu verwenden.
Priorin ist gut verträglich und für die diätetische Langzeitbehandlung geeignet.
Priorin kann auch in der Schwangerschaft eingenommen werden.
Bei Überempfindlichkeit und Allergien gegenüber einem der Inhaltsstoffe sollte Priorin nicht angewendet werden.
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.
* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).