PZN: 4370113
Darreichung: Kaugummi
Menge: 105 St
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Kaugummi
Wirkstoff Nicotin-Polacrilin (1:4) | 20 mg |
Hilfsstoff Chinolingelb | + |
Hilfsstoff Levomenthol | + |
Hilfsstoff Magnesiumoxid, leichtes | + |
Hilfsstoff Natriumcarbonat | + |
Hilfsstoff Pfefferminzöl | + |
Hilfsstoff Polysorbat 80 | + |
Hilfsstoff Sucralose | + |
Hilfsstoff Titandioxid | + |
Hilfsstoff Tutti Frutti-Aroma QL 84441 | + |
Hilfsstoff Xylitol | 579,5 mg |
Wirkstoff Nicotin | 4 mg |
Wirkstoff Polacrilin | 16 mg |
Hilfsstoff Kaugummigrundmasse | + |
Hilfsstoff Butylhydroxytoluol | + |
Hilfsstoff Acesulfam kalium | + |
Hilfsstoff Arabisches Gummi | + |
Hilfsstoff Carnaubawachs | + |
Hilfsstoff Hypromellose | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Erwachsene | stündlich | 1 Kaugummi | 8-12 mal täglich |
Höchstdosis: Eine Dosis von 16 Kaugummis pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Es kann sinnvoll sein, im Laufe der Behandlung die Dosis zu reduzieren.
Für die einzelnen Dosierungsschritte stehen Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffstärken zur Verfügung.
Indikation:
Zur Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Linderung der Entzugssymptome.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
- Der Nicotin Kaugummi unterstützt die Raucherentwöhnung bei Rauchern, die mit dem Rauchen aufhören wollen.
- Auch die Raucher, die zur Zeit nicht in der Lage sind, sofort mit dem Rauchen vollständig aufzuhören, kann das Arzneimittel zunächst zur Verringerung des Zigarettenkonsums (Rauchreduktion) verwendet werden, um auf diesen Weg den Rauchausstieg zu erreichen.
- Das Kaugummi ist für Raucher bestimmt, die vor der Behandlung mehr als 20 Stück pro Tag rauchten.
- Durch zusätzliche Beratung und unterstützende Maßnahmen kann die Erfolgsrate erhöht werden.
- Das Kaugummi wird angewendet bei Erwachsenen.
- Der Nutzen der Raucherentwöhnung überwiegt im Allgemeinen jedes mit einer korrekt angewendeten Nicotinersatztherapie verbundene Risiko.
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** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).