NERADIN Tabletten
Abb. ähnlich.
-21% **

NERADIN Tabletten (40 St)

PZN: 11024357
Darreichung: Tabletten
Menge: 40 St

Hersteller: PharmaSGP GmbH

Jetzt nur

43,43 

€ 1,09 / 1St

statt 54,99 € (Sie sparen: 11,56 € **)

verfügbar

Verbraucherinformationen (PDF)

Zurück

Indikation:
Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen der weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane. Das Arzneimittel wird angewendet entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild. Dazu gehört: sexuelle Schwäche. Hinweise zu den Anwendungsgebieten Die Anwendung sollte nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt diesbezüglich verordnete Arzneimittel. Bei anhaltenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).