PZN: 3737617
Darreichung: Paste
Menge: 50 g
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 g Paste
Wirkstoff Nystatin | 100000 Internationale Einheiten |
Wirkstoff Zinkoxid | 200 mg |
Hilfsstoff Paraffin, dickflüssiges | + |
Hilfsstoff Polyethylen | + |
Hilfsstoff Parfümöl Citrus-Rose | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
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Alle Altersgruppen | verteilt über den Tag | eine ausreichende Menge | ein- bis mehrmals täglich |
Indikation:
- Entzündungen der Haut und Schleimhaut, durch mechanische Reizung bedingtes Wundsein (Wolf), rote, juckende und brennende Herde in den Körperfalten, im Gesäß- und Brustbereich und zwischen den Oberschenkeln, z.B. Windeldermatitis.
- Hautschäden, die zunächst durch mechanische Reizung hervorgerufen wurden, können später durch Bakterien und Pilze infiziert werden.
Nystatin dient zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionen der Haut mit Hefepilzen (z.B. Candida albicans).
Zinkoxid eignet sich zur Behandlung entzündlicher und nässender Hautveränderungen mit oder ohne bakterielle Infektion.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
Topische Nystatin-Zubereitungen sind zur Behandlung von Mykosen der Haut durch Dermatophyten (Tinea) und von systemischen oder ophthalmologischen Infektionen nicht geeignet.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).