PZN: 2260550
Darreichung: Kapseln
Menge: 100 St
(59
g)
hat in der Presse und im Internet über seine Forschungsergebnisse mit der Anwendung von H15 im Zusammenhang mit Hirntumoren Astrozytom berichtet. Mit Weihrauch konnte Prof. Dr. Simmet deutliche klinische Besserungen von Hirndrucksymtomen erzielen. Zusätzlich konnten die Tumoren im Wachstum gehemmt werden. In klinischen Tests und in Zellkulturen wurde aufgezeigt, dass das Tumorwachstum und die in der Verbindung damit auftretenden Ödeme möglicherweise durch Leukotrine gebildet werden. Die Zellen der Tumoren schütten solche Stoffe aus. Im Umfeld dieser Leukotrine vermehren sie die Tumorzellen immer weiter. Das ist ein Teufelskreis, der kaum zu unterbrechen ist. Prof. Dr. Simmet erkennt eine Korrelation zwischen der Böshaftigkeit eines Turmors und der Menge der sich bildenden Leukotrine. Prof. Simmet zeigte in klinischen Versuchen, dass möglicherweise die in Begleitung eines Tumors entstehenden Ödeme und das eigentliche Tumorwachstum durch Leukotrine verursacht werden. Zusammen mit dem Neurochirurgen Michael Winking von der Universität Gießen präsentierte Prof. Dr. Simmet seine Ergebnisse, die er von fünfundzwanzig Patienten bekommen hatte. Diese Patienten hatten eine Woche lang einen Trockenextrakt des Boswellia-Baums erhalten. Zusätzlich hatten die Ärzte durch eine OP die Krebsgeschwulst entfernt. Die Erkenntnis: Bei jedem zweiten Patienten war der Tumor bereits weitgehend abgestorben. Begleitend wurden die Ödeme kleiner, so dass die Patienten berichteten, dass sich ihre neurologische Anfälle, wie zum Beipiel die Sprachstörungen in einigen Fällen besserten. Dosierung: Bei chronischen Beschwerden mit entzündlicher Aktivität (wie z. B. chronische Polyarthritis) liegt der empfohlene Dosisbereich bei Langzeitbehandlung zu Beginn der Therapie und bei starken Beschwerden bei 3 x 800 mg Trockenextrakt täglich, sonst bei 3 x 400 mg Trockenextrakt. Für Kinder bis 10 Jahre ist die halbe Dosis zu empfehlen. Das Präparat (in Kapsel- oder Tablettenform verfügbar) wird nach den Mahlzeiten mit etwas Flüssigkeit geschluckt. Symptome bei Überdosierung, toxische Wirkungen, Nebenwirkungen, Gegenanzeigen sind bisher nicht bekannt geworden. Wenn man bedenkt, welche lange traditionelle Bedeutung der Weihrauch in der Erfahrung der Indischen Medizin hat, könnte man ein berechtigtes Vertrauen in seine Anwendung setzen. Wesentlich scheint das für alle Betroffenen mit chronischen Entzündungen zuzutreffen. Die nach jeder Hoffnung sehnenden Patienten erwarten, dass die vielversprechenden bisherigen Ergebnisse durch weitere klinische Untersuchungen noch stärker wissenschaftlich untermauert werden können. Nicht zuletzt sind es die Medien - an vorderster Front das Internet -, die das öffentliche Interesse weiterhin anregen und den wünschenswerten Forschungsarbeiten Flügel verleihen könnten. Prof. Ammon in einem Ausblick (wörtlich): 'Wir sind uns darüber im klaren, daß diese ersten klinischen Ergebnissse nicht ausreichen, um Zulassungsbehörden von der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit jetzt schon zu überzeugen. Die bisherigen Daten ermutigen uns jedoch, weitere Untersuchungen darüber anzuregen, inwieweit Extrakte aus dem Harz von Boswellia serrata oder isolierte Boswelliasäuren auch bei anderen Krankheiten, bei denen eine vermehrte Bildung von Leukotrinen eine wichtige Rolle spielt, eine Besserung herbeizuführen. Dies um so mehr, als nicht davon auszugehen ist, daß von Boswelliaprodukten schwerwiegenden Nebenwirkungen, wie sie bei klassischen Antiphlogistika/ Antirheumika bekannt sind, auftreten.'
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** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).