PZN: 1610137
Darreichung: Tabletten
Menge: 90 St
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Colecalciferol-Trockenkonzentrat | 5 mg |
Hilfsstoff Saccharose | + |
Hilfsstoff (R,R,R)-α-Tocopherol | + |
Hilfsstoff Triglyceride, mittelkettige | + |
Hilfsstoff Arabisches Gummi | + |
Hilfsstoff Maisstärke | + |
Wirkstoff Colecalciferol | 500 Internationale Einheiten |
Wirkstoff Natriumfluorid | 0,553 mg |
Wirkstoff Fluorid-Ion | 0,25 mg |
Hilfsstoff Lactose-1-Wasser | + |
Hilfsstoff Crospovidon | + |
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre | vor der Mahlzeit | 1 Tablette | 1 Tablette pro Tag |
Achten Sie darauf, dass bei Kindern nicht zusätzlich eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet wird.
Berücksichtigen Sie bitte die zusätzliche Fluoridzufuhr aus Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln bei der Dosierung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arzt oder Apotheker.
Indikation:
Kombinierte Rachitis- und Kariesprophylaxe bei Säuglingen und Kindern in den ersten beiden Lebensjahren.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
- Die Gabe von Fluoridtabletten ist bei Säuglingen, die mit einer bilanzierten Diät ernährt werden, und bei Kindern, die wegen einer angeborenen Stoffwechselstörung eine bilanzierte Diät erhalten, nicht erforderlich. Bei Verwendung von mit Vitamin D3 angereicherter Milch ist eine medikamentöse Vitamin-D3-Zufuhr eventuell nicht erforderlich. In diesen Fällen kann ausschließlich eine Kariesprophylaxe mit Natriumfluorid (z.B. 0,25 mg) bzw. bei erhöhtem Vitamin-D-Bedarf mit 500 I.E. durchgeführt werden.
- Enthält das zur Zubereitung der Nahrung des Säuglings oder Kleinkindes verwendete Wasser (Trink-, Mineral- oder Tafelwasser) mehr als 0,3 mg Fluorid pro Liter, ist eine zusätzliche Fluoridgabe nicht erforderlich. In diesen Fällen ist ausschließlich eine Rachitisprophylaxe mit Vitamin D3 durchzuführen. Für Kinder, die ausschließlich gestillt werden, gilt diese Einschränkung nicht, da Fluorid nur zu einem sehr geringen Teil in die Muttermilch übergeht.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).