BOLFO Flohschutzband braun f.kleine Hunde/Katzen
Abb. ähnlich.
-19% **

BOLFO Flohschutzband braun f.kleine Hunde/Katzen (1 St)

PZN: 2756305
Darreichung: Halsband
Menge: 1 St

Hersteller: Elanco Deutschland GmbH

Jetzt nur

13,34 

€ 13,34 / 1St

statt 16,50 € (Sie sparen: 3,16 € **)

verfügbar

Zurück

Damit Ihr Tier langanhaltend gegen Schädlinge geschützt ist, trägt es das Bolfo Flohschutzband in 35 oder 65 cm Länge. Das wasserfeste Puderband mit Sollbruchstelle gibt immer nur so viel Wirkstoff ab wie gerade nötig: bei der Bewegung im Freien mehr, beim Ausruhen im Körbchen weniger.

Wirkung:
Gegen Flöhe, Zecken, Läuse und Haarlinge. Schutz gegen Flöhe: bis zu 4 Monaten. Schutz gegen Zecken: bis zu 10 Wochen.

Anwendung:
Um die optimale Schutzwirkung zu erzielen, sollten Tiere mit struppigem Fell vor Anlegen des Halsbandes mit Bolfo-Shampoo behandelt werden. Das Band so locker anlegen, dass Sie bequem zwei Finger dazwischen legen können. Es soll ständig getragen und regelmäßig erneuert werden.

Indikation:
Zieltierart(en): Katze, kleiner Hund. Bei Vorliegen oder dem bestehenden Risiko einer Mischinfestation mit Flöhen und Zecken bei Hunden und Katzen. Das Tierarzneimittel ist nur anzuwenden, wenn die Anwendung gegen Flöhe und Zecken gleichzeitig erforderlich ist. Zur Behandlung und Vorbeugung von Flohbefall (Ctenocephalides spp.). Das Puderband setzt den Wirkstoff kontinuierlich frei. Flöhe werden innerhalb weniger Stunden nach Anlegen des Halsbandes abgetötet. Wirkungsdauer des Halsbandes gegen Flöhe bis zu 4 Monate. Zur Behandlung und Vorbeugung von Zeckenbefall (Ixodes ricinus). Angesaugte Zecken werden nach etwa einem Tag abgetötet. Sie können dann leicht entfernt werden oder fallen spontan ab. Wirkungsdauer des Halsbandes gegen Zecken bis zu 10 Wochen. In Einzelfällen ist während des Tragens des Halsbandes ein Befall mit Zecken möglich, die sich allerdings nur einbohren und abfallen, ohne in der Regel Blut gesaugt zu haben. Hinweise zu den Anwendungsgebieten - Bei häufiger und wiederholter Anwendung von Antiparasitika können Parasiten Resistenzen gegen den verwendeten Wirkstoff bzw. die Wirkstoff-Gruppe entwickeln. - Eine unnötige oder von den Vorgaben der Fachinformation abweichende Anwendung von Antiparasitika kann den Resistenzselektionsdruck erhöhen und zu einer verminderten Wirksamkeit führen. Die Entscheidung über die Anwendung des Tierarzneimittels sollte auf dem Nachweis der Parasitenspezies und der Befallsstärke bzw. des Infektionsrisikos, welches auf den epidemiologischen Besonderheiten jedes Einzeltieres basiert, beruhen. - Bei der Anwendung dieses Tierarzneimittels sollten die örtlichen Informationen über die Empfindlichkeit der Zielparasiten berücksichtigt werden, sofern sie vorliegen.

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.

** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).