PZN: 3713841
Darreichung: Tücher
Menge: 1 St
13,5 x 10 cm
Kleinkind / Schulkind
Wohltuende, lindernde Wirkung bei Husten und Erkältungen, Verspannungen, Ischiasbeschwerden sowie Muskel- und Gelenkschmerzen.
Die Auflage reguliert und vertieft die körpereigene Wärme. Der Bienenwachswickel gibt selbst keine Wärme ab und ist deshalb schon für die Kleinsten geeignet.
Er kann auf Brust, Bauch oder Rücken aufgelegt werden.
Erwachsene können zusätzlich zur Heilwolle eine Moortasche oder eine Wärmetasche auf oder in das Wärmekissen legen.
Dieser Wickel kann mit Aromamischungen oder Einreibungen Ihrer Wahl kombiniert werden und wird mit einem Wärmekissen (im Set oder einzeln erhältlich) oder mit einem Bauch- und Brustwickel befestigt.
Empfehlenswert in Verbindung mit dem Bienenwachs-Wärmekissen sowie Thymian-Myrte-Balsam oder Thymian-Angelika-Öl.
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@cleverapo.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 03591-304822. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.
* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).