PZN: 2398544
Darreichung: Filmtabletten
Menge: 90 St
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
Wirkstoff Mönchspfefferfrüchte-Trockenextrakt | 4 mg |
Hilfsstoff Povidon K30 | + |
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Titandioxid | + |
Hilfsstoff Ammoniummethacrylat-Copolymer (Typ A) | + |
Hilfsstoff Eisen(III)-oxid | + |
Hilfsstoff Indigodisulfonsäure, Aluminiumsalz | + |
Hilfsstoff Kartoffelstärke | + |
Hilfsstoff Lactose-1-Wasser | 25 mg |
Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + |
Hilfsstoff Macrogol 6000 | + |
Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Erwachsene | täglich zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig von der Mahlzeit | 1 Tablette | 1 Tablette pro Tag |
Indikation:
Regeltempoanomalien, prämenstruelles Syndrom, Mastodynie.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
- Bei Spannungs- und Schwellungsgefühl in den Brüsten sowie bei Störungen der Regelblutung sollte zur diagnostischen Abklärung zunächst ein Arzt aufgesucht werden.
- Wenn sich die Symptome während der Behandlung mit dem Arzneimittel verschlimmern, sollte ein Arzt aufgesucht oder ein Apotheker gefragt werden.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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* Unter dieser Telefonnummer wird zu den angegebenen Zeiten eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne zusätzliche Gebühren durchgeführt.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).